Neues zum SUB

Molly meldet sich aus der unangemeldeten Sommerpause zurück – es gibt einiges an Neuigkeiten. Dieser Beitrag soll die zwei aktuelle Beiträge um die SUB-Debatte dokumentieren.

1. Das neue Statement des SUBs
2. Aufhebung des SUB-Boykotts vom Infoladen

Statement des SUB Salzburg zum Boykott und zum Umgang mit sexualisierten Übergriffen

Von mehreren Kollektiven und Einzelpersonen wurde vor etwas mehr als zwei Jahren zum Boykott des Sub-Salzburg aufgerufen. Grund dafür war das übergriffige Verhalten eines Kollektivmitgliedes (diese Person ist seit 2 Jahren kein Mitglied des Kollektivs und mittlerweile besteht ein Hausverbot) bzw. der mangelhafte Umgang mit der Situation durch einen Teil des damaligen SUB Kollektives. Zuerst einmal wurde zu spät auf die Vorwürfe reagiert. Das Hauptproblem sehen wir darin, dass sich das Kollektiv nicht vorbehaltlos mit den Betroffenen solidarisiert hat. In weiterer Folge brach die Kommunikation ab, von Seite des SUBs lag dies an mangelndem Interesse an der Klärung der Situation und daran, dass Einzelpersonen des damaligen Kollektives es sich in der Opferrolle bequem gemacht hatten. Wir können gut nachvollziehen, dass die Betroffenen das SUB in Folge nicht mehr als sicheren Raum wahrgenommen haben.

Wir als aktuelles SUB Kollektiv distanzieren uns von dem problematischen Umgang
Unser jetziger Umgang mit sexualisierten Übergriffen stützt sich auf das Prinzip der Definitionsmacht (DEFMA). Darunter verstehen wir, dass wir im Falle eines solchen Übergriffs von vorherein solidarisch mit den Betroffenen sind und deren Definitionsmacht anerkennen.

Den damaligen Boykottaufruf könnt ihr hier nachlesen: https://infoladensalzburg.wordpress.com/2016/06/12/sub-ohne-uns/

Der nachfolgende Text ist eine überarbeitete Fassung des Textes der erstmals Herbst 2017 von uns veröffentlicht wurde.

Umgang mit Sexismus und sexualisierten Übergriffen
In den letzten Jahren stand es immer wieder zur Debatte, wie wir als SUB-Kollektiv mit Sexismus und sexualisierten Übergriffen umgehen. Wir wollen mit diesem Text klarstellen wie wir zu diesem Thema stehen.
Sexismus und sexualisierte Übergriffe sind ein weit verbreitetes Problem in unserer Gesellschaft. Solche sexistischen Denkstrukturen und Verhaltensweisen kommen leider auch bei linken Personen vor (ob unbewusst oder bewusst).
Egal in welcher Form sexualisierte Gewalt auftritt (ob körperlich oder auch verbal) –
Sie darf nicht hingenommen werden!
Die Nachbearbeitung von derartigen Übergriffen kann für die Betroffenen sehr belastend sein. Wir wollen dies vermeiden und daher so rücksichtsvoll und sensibel wie möglich mit dem Thema umgehen. Die Intention der Täter_innen darf hier keine Rolle spielen. Vor allem Wahrnehmungsstörungen (z.B.durch Alkohol oder andere Drogen) der Täter_innen legitimieren nicht deren Handeln.

Von dem Optimalzustand, jede übergriffige Person würde kooperativ handeln und bei Ansprechen ihrer Tat einsichtig sein, ihr Handeln reflektieren und dies zukünftig ändern, sind wir leider noch weit entfernt. So zeigen sich Täter_innen oft unkooperativ oder die Situation ist für die betroffenen Personen so belastend, dass dieser Weg der direkten Konfrontation keine Option ist.
In solchen Fällen kann der_die Betroffene selbstverständlich den Kontakt zu Mitgliedern unseres Kollektivs (hinter der Bar muss immer mindestens eine Person des Kollektives anwesend sein) suchen und Ihre Situation erläutern. Dies kann auch durch eine Vertrauensperson geschehen. Jedes Mitglied des Kollektivs, hat unabhängig zur Beziehung zu den Täter_innen den Betroffenen beizustehen und nach dem DEFMA-Konzept zu handeln.
Wir schmeißen auch ohne zu zögern Personen aus dem Lokal. Falls Kollektiv-Mitglieder verwickelt sind, darf das keinen Unterschied beim Umgang mit dem Vorfall machen.

Auf Diskussionen mit den Täter_innen gehen wir in dieser Situation nicht ein, da das belastend für die Betroffenen sein kann und erfahrungsgemäß nicht zielführend ist. Es liegt dabei auch in der Verantwortung aller SUB-Besucher_innen, aufmerksam zu sein und geschlossen gegen Sexismus in jeder Form vorzugehen. Wenn euch etwas seltsam vorkommt, ist es immer besser, einmal mehr nachzufragen als einmal zu wenig!

Im darauffolgendem Plenum wird über jeden Vorfall reflektiert und in Absprache mit den betroffenen Personen werden weitere Maßnahmen besprochen. Wenn sich die betroffenen Personen weiter mit dem Fall befassen wollen, können sie persönlich kommen, aber auch über die von Ihnen ausgewählten Vertrauenspersonen agieren. Das Ziel ist es die Täter_innen zur Selbstreflektion zu bewegen und die Situation für die betroffenen Personen so stressfrei wie möglich zu behandeln.
Manche vertreten den Ansatz, dass alle weiteren Maßnahmen allein von den Betroffenen beschlossen werden sollen. Wir wollen uns jedoch vorbehalten, untragbare Personen auch dann auszuschließen, wenn der_die Betroffene mit einem Vorfall bereits abgeschlossen hat, um den Schutzraum nicht zu gefährden.

Es muss bei der Aufarbeitung primär um die Unterstützung für die Betroffenen und Sensibilisierung des Umfelds gehen, weniger um die Bestrafung der Täter_innen. Das Ziel dabei ist auch einen Umdenkprozess bei den Täter_innen anzustoßen, was die Taten nicht relativiert. Es geht darum, die Verhältnisse zu ändern und nicht darum, Personen auszuschließen.
Im Idealfall ist es möglich, Personen wieder in unsere Zusammenhänge zu integrieren, sofern es für die betroffenen Personen, sowie für das Sub-Kollektiv ersichtlich ist, dass sie ihr Verhalten reflektiert und geändert haben. Da jeder Fall individuell zu behandeln ist, können wir dafür keine allgemein geltenden Regeln aufstellen. In jedem Fall jedoch darf nur in Absprache mit den betroffenen Personen gehandelt werden.
SUB Salzburg, 30. 7. 2018

Infoladen Salzburg: Aufhebung des Boykotts gegen das SUB

Wir, der Infoladen Salzburg, waren seit 2016 Teil einer Gruppe, die einen Boykottaufruf gegen das SUB Salzburg initiiert und unterschrieben haben. Die Gruppe bestand aus Kollektiven (Infoladen Salzburg und FLIT*Z) und Einzelpersonen. Grund dafür war die langlebige täterschützende Struktur nach wiederholten sexualisierten Übergriffen und das fehlende Bedürfnis seitens des damaligen SUB-Kollektives daran etwas zu ändern. Konkret: ein Täter wurde nicht aus dem Kollektiv auszuschließen und es wurde sich gegen Betroffenensolidarität entschieden. Dem Boykott gingen fast ein halbes Jahr Versuche voraus, alternative Umgangsweisen zu finden, die alle mehr oder weniger fehlschlugen. Mit einem Statement vor ca. einem Jahr hat das SUB an der Ausgangssituation aktiv etwas geändert. Das damalige Plenum hat ein Konzept zum Umgang mit sexualisierter Gewalt vorgelegt. Unserer Einschätzung nach war das für uns ein aktiver erster Schritt Richtung einer konstruktiven gemeinsamen Auseinandersetzung mit der Frage nach Umgang mit sexualisierter Gewalt.

Um unsere Wertschätzung für dieses Statement auszudrücken, aber auch um unsere Kritik anzubringen und Leerstellen aufzuzeigen haben drei Genossinnen in unserem Namen an einem ersten Gespräch mit dem SUB-Plenum teilgenommen. Die Genossinnen kamen mit einem positiven Eindruck und Zusicherungen von Seiten des SUB-Kollektivs zurück, die in Richtung Beilegung des Konflikts deuteten.

Offen blieb dabei:

– die Frage nach der Haltung zum damaligen Täter, der nicht mehr Teil des SUB-Kollektivs war,

– wie und ob eine Entschuldigung vom SUB an die Betroffenen geschehen wird,

– Warum die von ihnen vorgelegte Idee eines Umgangs nicht unter dem Begriff DEFMA lief?

Nachdem die erste Frage mit „Hausverbot“ beantwortet wurde, und das SUB-Kollektiv ein neues Statement veröffentlicht hat, halten wir es jetzt für den richtigen Zeitpunkt den Boykottaufruf aufzuheben und in die aktive und zwischenmenschliche Auseinandersetzung, Diskussion oder Konzeptfindung zu gehen.

Am 30. Juli 2018 erreichte uns das neue Statement des SUB, in dem das aktuelle Kollektiv die Fehler im Umgang mit sexualisierter Gewalt kritisch analysiert und sich vom damaligen Umgang mit den Übergriffen distanziert. Weiters erkennt das Kollektiv an, dass das SUB damals kein sicherer Raum mehr für Betroffene war, und benennt DEFMA (Definitionsmacht) als handlungsleitendes Konzept. Hier der Link dazu: https://de.indymedia.org/node/23206

Die Aufhebung des Boykotts möchten wir noch weiter begründen:

Dabei steht an allererster Stelle für uns die Feststellung, dass sich das SUB-Kollektiv in den letzten zwei Jahren personell stark gewandelt hat und der Großteil nur noch aus Erzählungen von den Diskussionen 2016 weiß. Für die verbliebenen ein/zwei Personen sehen wir eine deutliche Notwendigkeit einer klaren Stellungnahme und einer Entschuldigung an die Betroffenen. Vom Rest des Kollektivs forderten wir Verantwortungsübernahme, welche durch einen aktiven antisexistischen Umgang im Alltag und die Verschriftlichung ihrer Auseinandersetzung damit schon längst begonnen haben. Die Fortführung einer klaren Linie von feministischen Selbstschutz ist dabei für uns wichtig, also die Inhalte und die damit verbundene gelebte Praxis. Welchen Namen ein betroffenensolidarischer Umgang mit sexualisierter Gewalt dann trägt, ist uns nicht so wichtig wie die tatsächliche Praxis. Laut ihrem aktuellen Statement verwendet das SUB so wie wir das DEFMA-Konzept, was wir sehr positiv finden.

Dementsprechend fänden wir es fahrlässig und unsolidarisch vor allem den aktuell dort aktiven feministischen Frauen die Zusammenarbeit zu versagen. Der daraus entstehende Frust und die künstlich erneuerte Trennlinie wäre unserer Meinung vielmehr ein antiemanzipatorischer Schritt.

Für uns hat sich letztendlich auch die Frage gestellt, was damals die Ziele für den Boykottaufruf waren: Wir wollten zum einen unsere Solidarität mit den Betroffenen zeigen und zum Anderen ein Umdenken der SUB-Involvierten abwarten, bevor die Auseinandersetzung weitergehen könnte. Dieses Umdenken hat begonnen. Unserer Meinung nach kann alles Weitere in der gemeinsamen Auseinandersetzung geschehen.

Deswegen haben wir uns dazu entschlossen den Boykottaufruf nicht weiterzuführen. Für uns ist das Thema trotzdem nicht vergessen. Wir werden weiter diskutieren, konfrontieren und dort wo es nötig wird Umgangsweisen mit übergriffigem Verhalten erarbeiten. Wir haben die Arschlöcher von damals nicht vergessen, die z.T. mittlerweile anderswo unterwegs sind, und erinnern uns noch genau an die Verantwortung, die sie nicht tragen möchten, die sie aber zu tragen haben.

Zum Schluss bleibt uns zu sagen: Auch innerhalb des ehemaligen Bündnisses, das den Boykottaufruf initiierte, geht die Diskussion weiter, denn auch hier liefen Dinge scheiße und auch hier gibt’s Raum zum Lernen. Und den wollen wir uns auch nehmen.

Wir, der Infoladen Salzburg, heben also den Boykott gegenüber dem SUB auf. Allerdings war auch das FLIT*Z Teil der betroffenensolidarischen Gruppe. Wir sprechen hier also nicht für alle Kollektive und Einzelpersonen. Um euch ein vollständigeres Bild zu machen, empfehlen wir auch ihre Seite auszuchecken um alle Positionen zu kennen.

In diesem Sinne: Für eine lebendige Auseinandersetzung und Diskussionskultur!

Gemeinsam gegen sexualisierte Gewalt!

Infoladen Salzburg, 1. 8. 2018

In Folge der aktuellen Statements wird das SUB ab sofort als Veranstaltungsort und Treffpunkt auf Molly mitangeführt.

Linz: „Widerstand“-Berufungsverfahren ersatzlos gestrichen

Wir teilen einen Artikel von Indymedia.

Ein Aktivist aus Salzburg beteiligte sich an einer Protestaktion gegen die Leistungsschau des Bundesheers in der Salzburger Innenstadt im Oktober 2016. Während die anderen letztendlich ohne Strafe blieben, bekam er 15 Monate später eine gerichtliche Ladung und wenig später den Schuldspruch wegen des Vorwurfs auf Widerstand gegen die Staatsgewalt. Jetzt wurde sein Berufungsverfahren ersatzlos gestrichen, deswegen veröffentlichen wir hier sein Prozessstatement.

Vorgeschichte:

26. Oktober 2016: Nationalfeiertag in Österreich, Werbetag des Bundesheers in Salzburg. Dem wollten Aktivist_innen aus Salzburg etwas entgegensetzen: Während unter dem Mozartsteg das Bundesheer Bootfahren anbot, entrollten Aktivist_innen auf dem Mozartsteg gut sichtbar ein Transparent mit der Aufschrift „SOLDATEN SIND MÖRDER – NATIONALISMUS AUS DEN KÖPFEN“.
Ca. 40 herbeigeeilte Polizist_innen incl. hohem Rang in Ausgehuniform nahmen die Aktivist_innen teilweise mehrere Stunden fest und entfernten das Transparent von der Brücke. Bis auf einen bekamen alle Verwaltungsstrafen, die beeinsprucht und fallengelassen wurden.
Über 15 Monate später bekommt jener Aktivist, der bisher ohne Verwaltungsstrafe geblieben war, eine Ladung vor das Landesgericht als Beschuldigter. Ihm wird vorgeworfen, „Widerstand“ gegen die Polizisten geleistet zu haben, die ihn auf dem Mozartsteg festgenommen haben. Konkret soll das passiert sein, als er bereits von ihnen am Boden niedergedrückt wurde und ein Handgelenk in Handschellen hatte. Spannend an dieser Sache ist, dass er sich auf der Brücke gleich wie die anderen verhielt und trotzdem der Einzige bleibt, der auf den Boden geschmissen wurde.
Die Vermutung, dass die Anzeige der Versuch ist, antimilitaristisches Engagement nachhaltig einzudämmen, ist schwer von der Hand zu weisen. Der betroffene Aktivist wurde in erster Instanz zu einer Strafe von fünf Monaten Haft ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung verurteilt. Das obwohl ihn beide Polizisten, die als Zeugen zur Verhandlung geladen waren, mit ihren Aussagen entlastet hatten. Das für letzte Woche angesetzte Berufungsverfahren in Linz wurde kurzfristig ersatzlos und anfangs auch ohne Begründung abgesagt. Inzwischen wissen wir, dass der Richter anhand der Aktenlage entscheiden wird und somit dem Aktivisten die Möglichkeit nimmt noch einmal die politische Dimension der Anklage bloßzustellen. Deswegen veröffentlichen wir sein Prozessstatement:

Prozesserklärung zum Berufungsverfahren am 27.Juni 2018:

Am Nationalfeiertag 2016 fand in der Salzburger Innenstadt eine Leisstungsschau des österreichischen Bundesheeres statt. Nationalismus führt zu Auschluss, Vertreibung und Tod. Ausführende Kraft dafür sind oft Soldat_innen, die dafür speziell ausgebildet und entlohnt werden. Sie handeln nicht für die eigenen Interessen oder die Interessen ihrer Mitmenschen, sondern für das Interesse ihres Nationalstaats. Um diese Ziele umzusetzen sind alle Mittel recht und so wird auch der Mord an Menschen hingenommen. Weil wir es untragbar finden, diese Dinge zu feiern, setzten wir am 26. Oktober mit einem Transparent mit der Aufschrift „SOLDATEN SIND MÖRDER – NATIONALISMUS AUS DEN KÖPFEN“ am Mozartsteg ein Zeichen gegen dieses Spektakel. Das darauf folgende Polizeiaufgebot war völlig übertrieben und unverhältnismäßig – zig Polizist_innen, die eine handvoll Aktivist_innen einkesselten und abführten waren wohl eine Reaktion auf verletzte nationale Gefühle der Exekutive. Anders lässt sich das Theater kaum erklären, denn Kundgebungen sind ein in der, für sie doch eigentlich essentiellen, Verfassung geschütztes Recht. Alle Anzeigen gegen Aktivist_innen wurden deswegen wieder fallen gelassen. Der gesamte Polizeieinsatz war damit völlig unnötig. Jetzt wird wohl trotzdem eine Legitimation für den Einsatz gesucht. So wird mir für meine ungerechtfertigte Festnahme Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen.
Fragwürdig ist auch das ewige Herauszögern der Verhandlung. Auch wenn ich zu der Zeit keinen Wohnsitz vorweisen konnte, hatte ich eine sogenannte Nichtmelde-Adresse, die bekannt war, auch der Behörde. Immerhin habe ich andere Briefe von ihr sehr wohl erhalten. Einer dieser Briefe musste sogar höchstpersönlich von mir auf der Wachstube abgeholt werden. Fraglich ist wieso ich genau jetzt, wo ich eine feste Anstellung mit Aussicht auf eine Weiterbildung habe, vor Gericht gebracht werde. Liegt es an der Inkompetenz der behördlichen Organe oder wird wie üblich, mit finanziellem Druck versucht, nach unten zu treten?
Die Tatsache, dass ich, obwohl mein Einkommen unter dem Niveau der Mindestsicherung liegt, die gesamten Verfahrenskosten tragen soll, deutet wohl eher auf letzteres hin.
Trotz meiner Unbescholtenheit entschied sich die Richterin für das höchstmögliche Strafmaß. Ihr Urteil begründet sie weiterhin mit dem ursprünglichen Vorwurf der Staatsanwaltschaft, ich hätte unter anderem durch ungezielte Schläge mit der rechten Hand versucht eine Amtshandlung, die Festnahme nach dem Verwaltungsstrafgesetz, zu verhindern. Die Richterin ignoriert, dass dies von beiden Beamten vor Gericht dementiert wurde und die Tatsache, dass die Landespolizei Salzburg unsere Transparentaktion nicht als Verwaltunsübertretung eingestuft hat. Es somit gar nicht zu einem Polizeieinsatz hätte kommen dürfen.
Aus den Beispielen ist ersichtlich: Es handelt sich hier um einen rein politischen Prozess! Wie so oft wird versucht, linken Aktivismus zu kriminalisieren und Aktivist_innen einzuschüchtern! Doch egal wie die Verhandlung heute ausgeht, ich werde mehr denn je an meinen politischen Überzeugungen festhalten und mich weiterhin gegen Ausbeutung, Unterdrückung und Krieg stellen.

GETROFFEN HAT ES EINEN – GEMEINT SIND WIR ALLE!

Soligruppe Salzburg

Wer den Aktivisten bei den Kosten unterstützen möchte, die auf ihn zukommen, kann dafür Geld auf folgendes Konto überweisen:

Empfängerin: ARGE WDV
Betreff: Antimilitarismus
IBAN: AT58 2040 4000 4148 1839
BIG: SBGSAT2SXXX

 

Sponti zum 1. Mai in Salzburg: Vorbereitung für S20!

Wir teilen einen Artikel von Indymedia.

Nach der Auflösung der angemeldeten 1. Mai-Demo in Salzburg formierten wir uns zur Sponti. Mit Pyro, Parolen, Frontblock und über 100 Leuten gings laut und breit zum Bahnhof. Dabei waren die Bullen vollkommen handlungsunfähig und haben nicht mal versucht die Demo anzugreifen.

Für uns war es ein kleiner Vorgeschmack auf den kommenden Herbst: Unter dem Motto „noS20“ mobilisieren autonome Zusammenhänge aus Salzburg gegen das informelle Treffen der EU-Ministerpräsident_innen! Wir möchten deutlich machen, dass wir auf sie scheißen!

Merkt euch das Datum vor!

*Gehen wir am 20. 9. gemeinsam auf die Straße!*

*Freiheit für alle Gefangenen des kapitalistischen Verwertungsterrors und der rassistisch-patriarchalen Zurichtung!*

*Wir sind unregierbar! Gegen Staat, Kapital und Nation!*

Mehr Infos folgen: nos20.blackblogs.org

Praktische Erfahrung mit dem neuen § 7a Versammlungsgesetz 1953: Repression gegen Pro Choice-Aktivist_innen in Salzburg

Wir dokumentieren die Stellungnahme einiger Aktivistinnen zum Vorgehen von Bullen und Justiz gegen eine (pro)feministische Kundgebung in Salzburg am 27. 10. 2017 auf der Basis des neuen §7a Versammlungsgesetz („Schutzzone“):

Im Oktober 2017 wurde die Pro-Choice-Kundgebung gegen den alljährlich stattfindenden christlich-fundamentalistischen “Marsch für das Leben” von der Polizei gekesselt. Bereits wenige Minuten nach der Auflösung konnten wir weder die Kundgebungsmittel abbauen, noch den Versammlungsort verlassen. Die verbliebenen ca. 30 Aktivist_innen wurden anschließend einzeln – teilweise unter Einsatz von körperlicher Gewalt – aus dem Kessel gezerrt und zur Identitätsfeststellung gezwungen. Die Pro-Choice-Kundgebung war ursprünglich bis 20 Uhr angemeldet. Die Kiwarei forderte eine frühzeitige Auflösung um 17 Uhr und drohte an, die Pro-Choice-Kundgebung andernfalls zu untersagen. Begründet wurde dies mit der Änderung des Versammlungsgesetzes, welches eine Schutzzone um jede Kundgebung vorschreibt, in der keine weitere Versammlung legal ist. Alle gekesselten Aktivist_innen erhielten eine Verwaltungsstrafe, gegen die aktuell kollektiv vorgegangen wird. Die Maßnahmenbeschwerde der Anmelderin gegen das Verhalten der Polizei wurde in erster Instanz abgelehnt.

Für Anfang Juni ist die mündliche Verhandlung über Beschwerden mehrerer Aktivist_innen gegen die Straferkenntnisse anberaumt im Landesverwaltungsgericht Salzburg, Wasserfeldstraße 30:

Montag, 4.6.: ab 10.30 Uhr

Dienstag, 5.6. – Freitag, 8.6.: jeweils 9-12 Uhr und 13-16 Uhr

Wir werden auch in diesem Schritt kollektiv und politisch vorgehen und wünschen uns Verstärkung – kommt vorbei, gerne mit Perücke!

Alle Jahre wieder finden christlich-fundamentalistische “Märsche für das Leben” in mehreren Städten in Österreich statt. Organisiert werden diese von der “Jugend für das Leben”, die als das jugendliche Standbein der selbsternannten “Lebensschutzbewegung” auftritt. Ziel dieser Organisation ist es legale und sichere Schwangerschaftsabbrüche unmöglich zu machen. Ebenso betreiben ihre Mitglieder Propaganda gegen Verhütungsmittel. Generell ist ihnen fortschrittliche Sexualaufklärung ein Dorn im Auge. Seit 10 Jahren wird gegen diese unsäglichen Veranstaltungen demonstriert. Im Oktober 2017 verlegten sie erstmals den Zeitpunkt kurzfristig von Dezember auf Oktober vor. Ein Vorteil, den sich die Fundis dadurch verschafft haben, war, dass sie die Erstanmeldenden und damit vom neuen Versammlungsgesetz Bevorzugten waren. Das bedeutet, dass neben ihrer Kundgebung keine andere zur gleichen Zeit innerhalb eines “Schutzbereiches” stattfinden darf, in unserem Fall 50 Meter (§7a (3) Versammlungsgesetz). Das ist aufgrund der räumlichen Gegebenheiten vor dem LKH praktisch unmöglich. Deshalb verlegten wir den Endzeitpunkt der Pro-Choice-Kundgebung von 20 Uhr auf 17 Uhr vor um die von der Kiwarei angedrohte gänzliche Untersagung zu verhindern und überhaupt kundgeben zu können.

Auch die weitere Einsatzvorbereitung der Kiwarei verlief zu unserem Nachteil. Eine Vorverurteilung von Pro-Choice-Aktivist_innen durch die Kiwarei muss die Grundlage gewesen sein. Das offensichtlich abstruse Zeitmanagement diente der Kriminalisierung und garantierte eine Vielzahl an Anzeigen. Außerdem sollten weitere Proteste an diesem Tag verunmöglicht werden. Das war so:

Aus einem von der Polizei übermittelten Aktenvermerk (“Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme”) geht hervor, dass die Exekutive lediglich ein Zeitfenster von fünf Minuten für den Abbau der Pro-Choice-Kundgebung und das Verlassen des Platzes vorgesehen hatte. Wir zitieren aus unserer kollektiven Beschwerde:

“Die eingesetzten Kundgebungsmittel der Pro-Choice-Kundgebung umfassten u.a. ein Auto mit Dachträgern, auf denen die Lautsprecherboxen einer Musikanlage befestigt waren, sowie eine mehrteilige Tonanlage und zahlreiche Transparente. Das muss der Behörde durch die Kungebungsanmeldung bereits weit im Vorfeld bekannt gewesen sein. Zudem muss davon ausgegangen werden, dass die eingesetzten Beamt_innen diese Kundgebungsmittel vor Ort mit eigenen Augen wahrgenommen haben. Es ist unverständlich, wie der Behördenleiter zu der Annahme gelangen konnte, dass die genannten umfangreichen Kundgebungsmittel innerhalb von weniger als fünf Minuten abgebaut, das Auto weggefahren und von allen Teilnehmer_innen der Platz verlassen werden könnte, zumal anzunehmen ist, dass sowohl Behördenvertreter als auch weitere Beamt_innen nicht zum ersten Mal eine Versammlung gesehen haben.”

Das deutet darauf hin, dass die Kiwarei mit ihrem Vorgehen eine “Falle” stellen wollte. Es war augenscheinlich gar nicht gewünscht, dass wir nach der Auflösung tatsächlich den Ort der Kundgebung verlassen können. Warum sonst wäre eine Gruppe von ca. 30 Pro Choice-Aktivist_innen rechtzeitig durch eine Amarda von ca. 80 KiwaristInnen eingekesselt worden? Offenbar befürchtete die Kiwarei, dass es nach dem Weitermarsch der AbtreibungsgegnerInnen zu Störungen kommen würde. Diese Befürchtungen dürften bereits weit im Vorfeld dieser Veranstaltung bestanden haben, was sich an der Stellungnahme der LPD Salzburg zur Maßnahmenbeschwerde belegen lässt: “Im Übrigen wird angemerkt, dass für den Verein XY immer wieder verschiedene weibliche Personen als Anmelderinnen und Leiterinnen von Versammlungen auftreten. Diese erscheinen bei den einzelnen Kundgebungen auch mit jeweils verschiedenfärbigen und unterschiedlichen Perücken und versuchen so ihre Identität zu verschleiern”. Die Beamt_innen müssen schon Wochen vorher im Albtraum von Perücken tragenden Feminist_innen heimgesucht und geplagt worden sein.

Unserer Einschätzung nach ist das neue Gesetz ein Mittel zur:

1. Untersagung/Verunmöglichung von Gegenprotesten in einem sinnvollen Abstand in Sicht- und Hörweite

2. Kriminalisierung von zivilem Ungehorsam (zB Sitzblockaden) und anderen Widerstandsformen, die eine physische Nähe voraussetzen, unter dem Deckmantel der Deeskalation.

3. Einschränkung der Bewegungsfreiheit

4. Finanziellen Schwächung linker Strukturen: 30 Anzeigen à ca. 200 Euro ergeben 6000 Euro – leicht verdientes Geld für Kiwarei.

5. Abschreckung neuer Aktivist_innen: Das Kalkül der Kiwarei scheint zu sein, dass eine neue Aktivistin, die sich 5 Minuten “zu lange” am Kundgebungsort aufhält und daraufhin mit Würgegriff aus dem Kessel gezerrt wird, möglicherweise zu keiner Demo mehr gehen mag. Glücklicherweise geht diese Strategie nicht auf, ganz im Gegenteil!

6. Delegitimierung von Protest: Das Vorgehen der Kiwarei auf Grundlage des § 7a VersG erzeugt die Außenwirkung, dass Fundi-Bestrebungen schützenswert seien, wohingegen Anliegen von Pro Choice-Aktivist_innen nicht schützenswert, sondern kriminell und gefährlich seien.

7. Ausübung von Willkür: Laut unserer Erfahrung im Zuge der monatlich stattfindenden Kundgebungen gegen die Gebetsvigilen von Human Life International vor dem Landeskrankenhaus kann der Abstand von 50 Metern durchaus ohne Konsequenzen unterschritten werden.

Die Maßnahmenbeschwerde wurde durch fadenscheinige Argumente abgewiesen. Wir möchten insbesondere darauf hinweisen, dass die Richterin wenig überraschend, aber ärgerlicherweise einen Unterschied gemacht hat in der Glaubwürdigkeit von Beamt_innen und Aktivist_innen. Das geht so weit, dass sie Aktivist_innen abspricht die Uhrzeit richtig abzulesen, während Beamt_innen scheinbar speziell dafür ausgebildet wären. Die Richterin hat auch Aussagen von Aktivist_innen ignoriert, die im Widerspruch zu den Aussagen der Kiwarei standen. Wir möchten daher zu Bedenken geben, dass es unserer Erfahrung nach keine gute Idee ist weitere Mitstreiter_innen als Zeug_innen zu nennen, auch wenn der Kiwarei im Zusammenhang mit der betreffenden Amtshandlung ihre Identitäten schon bekannt waren. Das Urteil ist nachzulesen unter: https://www.salzburg.gv.at/lvwg/Documents/Entscheidungen/405-12-18-1-17-2018_dms.pdf

Wer glaubt, dass das neue Versammlungsgesetz eine Ausgeburt der neuen Regierung Türkis-Blau ist, irrt sich: Das Gesetz wurde noch unter Rot-Schwarz verabschiedet. Es ist eine bittere Ironie der Geschichte: Die Sozialdemokratin Gabi Burgstaller ermöglichte als Landeshauptfrau die Einrichtung der Gynmed. Dort können seit 2005 auf dem Gelände des Landeskrankenhauses Salzburg Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden. Schon vor der Eröffnung machten AbtreibungsgegnerInnen gegen die Gynmed mobil und tun das bis heute. Und nun soll ausgerechnet das Gesetz aus der Feder der ehemaligen rot-schwarzen Bundesregierung helfen Gabi Burgstallers einzige gute Tat zunichte zu machen. (Freundschaft, Genoss_innen!)

Unser Fazit ist: Alle drei Säulen des Rechtsstaates (das (un)heilige Dreiergespann Legislative, Exekutive und Judikative) verbünden sich gegen feministische Aktivist_innen um die Fundis zu schützen und ihnen den Weg zu ebnen. Repression hin oder her, wir bleiben aktiv und sehen uns auf der Straße (Juli – 1000 Kreuze Marsch – Salzburg)!

Einige Aktivistinnen

Der Gesetzestext im Wortlaut

Versammlungsgesetz § 7a. (1) Der Schutzbereich einer rechtmäßigen Versammlung ist jener Bereich, der für deren ungestörte Abhaltung erforderlich ist.

(2) Die Behörde hat unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, der Anzahl der erwarteten Teilnehmer sowie des zu erwartenden Verlaufes den Umfang des Schutzbereiches festzulegen. Die Festlegung eines Schutzbereiches, der 150 Meter im Umkreis um die Versammelten überschreitet, ist nicht zulässig.

(3) Die Behörde kann von einer ausdrücklichen Festlegung des Schutzbereiches absehen, wenn 50 Meter im Umkreis um die Versammelten als Schutzbereich angemessen sind. Wird von der Behörde nichts anderes festgelegt, gelten 50 Meter im Umkreis um die Versammelten als Schutzbereich.

(4) Eine Versammlung ist am selben Ort und zur selben Zeit sowie im Schutzbereich einer rechtmäßigen Versammlung verboten.

Defend ZAD!

Transparent mit Aufschrift: "Defend ZAD! Salzburg Punks"

„Solidarität mit den französischen Waldbesetzer_innen! Wir senden Grüße an die Kämpfer_innen im ZAD. Wegen ihrem Kampf gegen die Abholzung des Urwaldes und den geplanten Flughafenbau sind sie zur Zeit enormer Repression ausgesetzt. Gegen die kapitalistische Marktlogik und ihre Unterordnung von Natur, Tieren und Menschen!“

Solidarität mit den Arbeitskämpfen gegen Helios / Fresenius

Helios Kliniken GmbH ist mit 111 Kliniken, durch die Übernahme der Amper Kliniken AG in Dachau der größte Klinikkonzern in Europas. In Dachau stieg der bereits vorhandene Druck auf die dort Arbeitenden mit der Übernahme drastischst, gegen den sich aktiv gewehrt wird. Aktuell wurde ein Erzwingungsstreik, auf Bestrebungen von Helios hin, gerichtlich verboten. Ein untragbarer Zustand!

Wir schicken unsere solidarischen Grüße an die Kämpfenden gegen Helios!!

Nie wieder Arbeit!!

einige Anarchist_innen

Helios gehört zur Konzerngruppe Fresenius, zu der auch Fresenius Kabi gehört. Dieser schliest mit Ende 2017 das Werk in Eugendorf, dass im Hintergrund des Fotos zu sehen ist.

Es heißt also auch: Solidarität im Arbeitskampf gegen Fresenius allgemein!!!

Solidarität mit der Roten Straße in Göttingen

„2015 wurde die Notwendigkeit einer grundlegenden Instandsetzung der denkmalgeschützten Häuser Rote Str. 1-5 / Burgstr. 52 und eine damit einhergehende Gefahr ihrer Baufälligkeit festgestellt. Die Instandsetzungs- und Sanierungskosten belaufen sich auf ca. sechs Mio. Euro. Die immense Höhe der Kosten liegt in technisch falsch durchgeführten Sanierungsmaßnahmen der 1970er Jahren begründet, sowie auf meist nur flickenhaften und allzu sparsamen Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen in den Folgejahren. Das Studentenwerk unter der Führung von Jörg Magull fordert seit nunmehr zwei Jahren, dass die Bewohnerinnen und Bewohner die Kosten größtenteils übernehmen und dies vertraglich festhalten, bevor die Sanierungsmaßnahmen beginnen. Allen Beteiligten sollte dabei klar sein, dass dies an handfesten Problemen scheitert: Die Bewohnerinnen und Bewohner haben schlicht nicht die finanziellen Mittel, diese sehr hohen Baukosten zu tragen. Die Übernahme der Kosten würde eine immense Mieterhöhung nach sich ziehen, die aufgrund des Umstandes, dass es sich nicht um eine gewöhnliche Sanierung oder Wertsteigerung der Wohnheime, sondern schlicht um die langfristige Wiederherstellung der Bewohnbarkeit handelt, in keiner Weise gerechtfertigt ist.“