Constance x Harm Soli-Tape

Am Nationalfeiertag 2016 versuchten Antimilitarist_innen in Salzburg gegen das nationalismus- und kriegsverherrlichende Spektakel der Bundesheer Leistungschau ein Zeichen zu setzen. Daher entrollten sie am Mozartsteg ein Transparent mit der Aufschrift: „Soldaten sind Mörder! Nationalismus raus aus den Köpfen!“ Der gewaltfreien Aktion setzte der gewaltbereite Repressionsapparat des Staates ein Ende: ca. 40 Beamt_innen gingen auf die 7 Aktivist_innen los und nahmen sie fest, wodurch ein Aktivist zu Boden geschmissen und von den Beamt_innen übel zugerichtet wurde. Obwohl die Transparent-Aktion im Rahmen der Versammlungsfreiheit war und somit dem Polizeieinsatz jegliche rechtliche Grundlage fehlt, erhielt genau jener attackierte Aktivist 15(!) Monate später von der Staatsanwaltschaft eine Anzeige wegen „Widerstand gegen die Staatsgewalt“. 12 Monate lang versuchte er sich durch mehrere Verhandlungen gegen diese Anzeige zu wehren, blieb jedoch leider erfolglos.

Um unseren Genossen zu unterstützen, haben wir mit ihm gemeinsam beschlossen seine Erfahrung mit staatlicher Repression auf humorvolle Art und Weise zu vertonen und um sie dann auf Kassette mit euch zu teilen. Mit den Einnahmen dieser Kassetten werden die noch offenen Anwaltskosten bezahlt.

Getroffen hat es einen, gemeint sind wir alle!

Soli-Tape-Release: Samstag, 6. Juli 2019 im Anna96. Hier geht’s zur Veranstaltung!

Das Album zum Anhören gibt’s auf Bandcamp.

Wir sind alle Mittäter_innen! – Solidarität mit den Basel18!!

Wir teilen einen Artikel von Indymedia.

Am 25. Januar fiel das Urteil gegen die Basel18. Die fadenscheinigen Begründungen für die Urteile machen deutlich:
Der Staat hat wieder einige von uns exemplarisch für unsere Utopien und Wünsche verurteilt. Gemeint sind wir damit alle, die den Drang nach Freiheit und Selbstbestimmung teilen!

Wir möchten an der Stelle versichern:
Auch wenn ihr uns mit Knast, Geldstrafen oder Abschiebung droht oder bestrafen wollt – wir werden an unseren libertären, anarchistischen Utopien festhalten und weiterkämpfen!

In diesem Sinne schicken wir Kraft und unsere Solidarität aus Salzburg an die Basel18!!

Mehr Infos zum Urteil: https://barrikade.info/Wir-sind-alle-Mittater-innen-1825

Solidarische Grüße an die Besetzer_innen der Nele35

Wir teilen einen Artkel von Indymedia.

Solifoto für die Nele35

„Solidarische Grüße an die Besetzer_innen der Nele35!

Nach der gewaltvollen Räumung der Nele35 am 7. Dezember in Wien wurden 16 Personen festgenommen – 15 davon sind wieder frei, doch eine Person sitzt nach wie vor in U-Haft! Wir senden mit diesem Foto solidarische Grüße an alle Repressionsbetroffnen und vor allem auch in die Justizanstalt Josefstadt. Squat the world!

Mehr Infos findet ihr auf dem Blog der Nele35: https://nele.noblogs.org/
Bericht zur Räumung: https://nele.noblogs.org/post/2018/12/11/wien-bericht-raumung-hausbesetz…“

#noS20: Der Gipfel ist vorbei, die Repression hält an

Wir teilen einen Beitrag von Indymedia.

Solidarität ist eine Waffe!

Um diese effektiv zu nutzen gibt es nos20soli.blackblogs.org. Hier findet ihr aktuelle Infos, eine Kontaktmöglichkeit und Unterstützungsmöglichkeiten zur Solikampagne für die Betroffenen von Repression bei den noS20-Protesten.

Aktuell freuen wir uns v.a. über

– Soliaktionen. Schickt die uns gerne, damit wir sie an den Gefangenen und die Betroffenen weiterleiten können.

– Soligeld. Überweist uns das bitte auf folgendes Konto:

Förder_innen des Salzburger Social Forum

Verwendungszweck: Soli20
IBAN: AT59 2040 4000 4148 1821
BIC: SBGSAT2SXXX

Solltet ihr selber bei den Protesten dabeigewesen sein und Post von Staatsanwält_innenschaft und Polizei bekommen, bewahrt Ruhe, macht von eurem Recht auf Aussageverweigerung gebrauch, meldet euch bei euren lokalen Rechtshilfestrukturen und bei uns, damit wir eine gemeinsame starke Antwort darauf geben können!

Getroffen hat es einige – gemeint sind wir alle!

noS20 Soligruppe

#noS20: Bericht der Rechtshilfe

Wir teilen einen Artikel von Indymedia.

Eine Zusammenfassung und Übersicht zu den Ereignissen am 20.9. in Salzburg und Freilassing.

Bericht der Rechtshilfe zu den noS20-Protesten in Salzburg

Am Mittwoch den 19. und Donnerstag den 20. September 2018 fanden in Salzburg vielseitige Proteste gegen den unter österreichischer Schirmherrschaft veranstalteten „Informellen Gipfel der Staats- und Regierungschefs“ statt. Diese richteten sich vor allem gegen eine Abschottung der Europäischen Union nach außen, das dazugehörige und mit zynischen Kommentaren bedachte Massensterben von Geflüchteten im Mittelmeer sowie immer stärkere soziale Kontrollen im Inneren der Mitgliedsstaaten.

Nach ersten Protest-Veranstaltungen am Mittwoch, fand am Donnerstag die vom Bündnis „Solidarisches Salzburg“ organisierte Großdemo im Zentrum von Salzburg statt. Bereits bei der Anreise aus Deutschland wurde ein Zug aus München in Freilassing angehalten, die Insass_innen kontrolliert und 21 Personen vorübergehend festgenommen. Dies wurde von den „Sicherheitskräften“ vor Ort mit der „Verhinderung von potentiellen Straftaten“ begründet. Aufgrund des bayrischen Polizeiaufgabengesetzes, wurde gerechtfertigt Personen festzusetzen, ohne dass Gesetze übertreten wurden. Die in Gewahrsam genommenen wurden in die Bundespolizeiinspektion Freilassing gebracht und dort nach und nach bis zum Abend freigelassen. Vorher wurde für sie ein Ausreiseverbot für den 20.09. verhängt.

Auf der Demonstration selbst kam es auf der Linzer Straße zu einer Blockade durch die Polizei. Die Demonstrant_innen sollten dazu gezwungen werden, sich durch eine ca. 5 Meter breite Gasse weiterzubewegen, was angesichts von mindestens 1300 Teilnehmer_innen überaus gefährlich ist. Nach längeren Verhandlungen wurde dem zugestimmt. Am Ende der Demonstration begann die Polizei damit, die Rechtfertigung für ihre überzogene Präsenz und die Sperrzone kurzerhand selbst zu schaffen. Sie begannen wahllos vermeintliche Straftäter_innen erst zu kontrollieren, dann einzukesseln und im weiteren Verlauf mit reichlich Pfeffergel anzugreifen. Die Demo-Sanitäter_innen, Vienna Street Medics, berichten von ca. 40 verarzteten Protestierenden. Wir verurteilen die Gefährdung und jegliche Angriffe von Seiten der Polizeikräfte auf die Demonstrant_innen.

Im Zuge dieser Auseinandersetzungen wurden vier Personen verhaftet, die ins Polizeianhaltezentrum Salzburg überstellt wurden. Die Inhaftierung einer weiteren Person, die von der Polizei zum Abtransport bereits in den dazugehörigen Kleinbus verfrachtet worden war, konnte dank des Durchhaltevermögens von ca. 300 engagierten Demonstrationsteilnehmer_innen verhindert werden. Eine der inhaftierten Personen wurde zum Zwecke einer U-Haft-Verhandlung in die Justizanstalt Salzburg in Puch Urstein verlegt. Dort wurde gestern auf Antrag der Staatsanwält*innenschaft von der zuständigen Richterin Untersuchungshaft für die nächsten 14 Tage verhängt.

Getroffen hat es einen, gemeint sind wir alle. Das können wir gar nicht oft genug wiederholen. Die Unterstützung des Inhaftierten und der weiteren Demonstrant_innen benötigt wie an anderen Stellen schon erwähnt, Zeit, Nerven und Geld. Unter https://nos20soli.blackblogs.org findet ihr alles zur Solikampagne für die Betroffenen von Repression bei den noS20-Protesten, ein Spendenkonto und andere Unterstützungsmöglichkeiten.

Solidarität ist eine Waffe!

noS20 Rechtshilfe am 22. September 2018

#noS20: Solidarische Grüße an Genossen in U-Haft

Wir teilen zwei Fotos und einen Artikel von Indymedia.

„Mit diesem Foto schicken wir solidarische Grüße an unseren Freund hinter den Mauern der JA Puch-Urstein! Er wurde am Donnerstag, 20. September 2018, im Zuge der #noS20-Proteste in Salzburg verhaftet. Welche Vorwürfe und Anschuldigungen Cops oder Staatsanwaltschaft als Grund für seine U-Haft behaupten interessiert uns genau so wenig wie irgendwelche Spekulationen oder Gerüchte. Fakt ist, dass er exemplarisch für alle steht, die sich gegen diesen Gipfel der autoritären Verschärfung, sozialen Kontrolle und mörderischen Abschottung gestellt haben. Deswegen werden wir ihn und alle weiteren (potentiellen) Betroffenen im Kampf gegen die Repression unterstützen, wo wir können: auf dass ihre Repression ins Leere läuft!

Wir werden weiterkämpfen!

Solidarität und Kraft aus Salzburgs Straßen!“

Mehr Informationen zur Repression und der Solikampagne nach #noS20 findet ihr bald auf nos20soli.blackblogs.org.

Linz: „Widerstand“-Berufungsverfahren ersatzlos gestrichen

Wir teilen einen Artikel von Indymedia.

Ein Aktivist aus Salzburg beteiligte sich an einer Protestaktion gegen die Leistungsschau des Bundesheers in der Salzburger Innenstadt im Oktober 2016. Während die anderen letztendlich ohne Strafe blieben, bekam er 15 Monate später eine gerichtliche Ladung und wenig später den Schuldspruch wegen des Vorwurfs auf Widerstand gegen die Staatsgewalt. Jetzt wurde sein Berufungsverfahren ersatzlos gestrichen, deswegen veröffentlichen wir hier sein Prozessstatement.

Vorgeschichte:

26. Oktober 2016: Nationalfeiertag in Österreich, Werbetag des Bundesheers in Salzburg. Dem wollten Aktivist_innen aus Salzburg etwas entgegensetzen: Während unter dem Mozartsteg das Bundesheer Bootfahren anbot, entrollten Aktivist_innen auf dem Mozartsteg gut sichtbar ein Transparent mit der Aufschrift „SOLDATEN SIND MÖRDER – NATIONALISMUS AUS DEN KÖPFEN“.
Ca. 40 herbeigeeilte Polizist_innen incl. hohem Rang in Ausgehuniform nahmen die Aktivist_innen teilweise mehrere Stunden fest und entfernten das Transparent von der Brücke. Bis auf einen bekamen alle Verwaltungsstrafen, die beeinsprucht und fallengelassen wurden.
Über 15 Monate später bekommt jener Aktivist, der bisher ohne Verwaltungsstrafe geblieben war, eine Ladung vor das Landesgericht als Beschuldigter. Ihm wird vorgeworfen, „Widerstand“ gegen die Polizisten geleistet zu haben, die ihn auf dem Mozartsteg festgenommen haben. Konkret soll das passiert sein, als er bereits von ihnen am Boden niedergedrückt wurde und ein Handgelenk in Handschellen hatte. Spannend an dieser Sache ist, dass er sich auf der Brücke gleich wie die anderen verhielt und trotzdem der Einzige bleibt, der auf den Boden geschmissen wurde.
Die Vermutung, dass die Anzeige der Versuch ist, antimilitaristisches Engagement nachhaltig einzudämmen, ist schwer von der Hand zu weisen. Der betroffene Aktivist wurde in erster Instanz zu einer Strafe von fünf Monaten Haft ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung verurteilt. Das obwohl ihn beide Polizisten, die als Zeugen zur Verhandlung geladen waren, mit ihren Aussagen entlastet hatten. Das für letzte Woche angesetzte Berufungsverfahren in Linz wurde kurzfristig ersatzlos und anfangs auch ohne Begründung abgesagt. Inzwischen wissen wir, dass der Richter anhand der Aktenlage entscheiden wird und somit dem Aktivisten die Möglichkeit nimmt noch einmal die politische Dimension der Anklage bloßzustellen. Deswegen veröffentlichen wir sein Prozessstatement:

Prozesserklärung zum Berufungsverfahren am 27.Juni 2018:

Am Nationalfeiertag 2016 fand in der Salzburger Innenstadt eine Leisstungsschau des österreichischen Bundesheeres statt. Nationalismus führt zu Auschluss, Vertreibung und Tod. Ausführende Kraft dafür sind oft Soldat_innen, die dafür speziell ausgebildet und entlohnt werden. Sie handeln nicht für die eigenen Interessen oder die Interessen ihrer Mitmenschen, sondern für das Interesse ihres Nationalstaats. Um diese Ziele umzusetzen sind alle Mittel recht und so wird auch der Mord an Menschen hingenommen. Weil wir es untragbar finden, diese Dinge zu feiern, setzten wir am 26. Oktober mit einem Transparent mit der Aufschrift „SOLDATEN SIND MÖRDER – NATIONALISMUS AUS DEN KÖPFEN“ am Mozartsteg ein Zeichen gegen dieses Spektakel. Das darauf folgende Polizeiaufgebot war völlig übertrieben und unverhältnismäßig – zig Polizist_innen, die eine handvoll Aktivist_innen einkesselten und abführten waren wohl eine Reaktion auf verletzte nationale Gefühle der Exekutive. Anders lässt sich das Theater kaum erklären, denn Kundgebungen sind ein in der, für sie doch eigentlich essentiellen, Verfassung geschütztes Recht. Alle Anzeigen gegen Aktivist_innen wurden deswegen wieder fallen gelassen. Der gesamte Polizeieinsatz war damit völlig unnötig. Jetzt wird wohl trotzdem eine Legitimation für den Einsatz gesucht. So wird mir für meine ungerechtfertigte Festnahme Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen.
Fragwürdig ist auch das ewige Herauszögern der Verhandlung. Auch wenn ich zu der Zeit keinen Wohnsitz vorweisen konnte, hatte ich eine sogenannte Nichtmelde-Adresse, die bekannt war, auch der Behörde. Immerhin habe ich andere Briefe von ihr sehr wohl erhalten. Einer dieser Briefe musste sogar höchstpersönlich von mir auf der Wachstube abgeholt werden. Fraglich ist wieso ich genau jetzt, wo ich eine feste Anstellung mit Aussicht auf eine Weiterbildung habe, vor Gericht gebracht werde. Liegt es an der Inkompetenz der behördlichen Organe oder wird wie üblich, mit finanziellem Druck versucht, nach unten zu treten?
Die Tatsache, dass ich, obwohl mein Einkommen unter dem Niveau der Mindestsicherung liegt, die gesamten Verfahrenskosten tragen soll, deutet wohl eher auf letzteres hin.
Trotz meiner Unbescholtenheit entschied sich die Richterin für das höchstmögliche Strafmaß. Ihr Urteil begründet sie weiterhin mit dem ursprünglichen Vorwurf der Staatsanwaltschaft, ich hätte unter anderem durch ungezielte Schläge mit der rechten Hand versucht eine Amtshandlung, die Festnahme nach dem Verwaltungsstrafgesetz, zu verhindern. Die Richterin ignoriert, dass dies von beiden Beamten vor Gericht dementiert wurde und die Tatsache, dass die Landespolizei Salzburg unsere Transparentaktion nicht als Verwaltunsübertretung eingestuft hat. Es somit gar nicht zu einem Polizeieinsatz hätte kommen dürfen.
Aus den Beispielen ist ersichtlich: Es handelt sich hier um einen rein politischen Prozess! Wie so oft wird versucht, linken Aktivismus zu kriminalisieren und Aktivist_innen einzuschüchtern! Doch egal wie die Verhandlung heute ausgeht, ich werde mehr denn je an meinen politischen Überzeugungen festhalten und mich weiterhin gegen Ausbeutung, Unterdrückung und Krieg stellen.

GETROFFEN HAT ES EINEN – GEMEINT SIND WIR ALLE!

Soligruppe Salzburg

Wer den Aktivisten bei den Kosten unterstützen möchte, die auf ihn zukommen, kann dafür Geld auf folgendes Konto überweisen:

Empfängerin: ARGE WDV
Betreff: Antimilitarismus
IBAN: AT58 2040 4000 4148 1839
BIG: SBGSAT2SXXX

 

Praktische Erfahrung mit dem neuen § 7a Versammlungsgesetz 1953: Repression gegen Pro Choice-Aktivist_innen in Salzburg

Wir dokumentieren die Stellungnahme einiger Aktivistinnen zum Vorgehen von Bullen und Justiz gegen eine (pro)feministische Kundgebung in Salzburg am 27. 10. 2017 auf der Basis des neuen §7a Versammlungsgesetz („Schutzzone“):

Im Oktober 2017 wurde die Pro-Choice-Kundgebung gegen den alljährlich stattfindenden christlich-fundamentalistischen “Marsch für das Leben” von der Polizei gekesselt. Bereits wenige Minuten nach der Auflösung konnten wir weder die Kundgebungsmittel abbauen, noch den Versammlungsort verlassen. Die verbliebenen ca. 30 Aktivist_innen wurden anschließend einzeln – teilweise unter Einsatz von körperlicher Gewalt – aus dem Kessel gezerrt und zur Identitätsfeststellung gezwungen. Die Pro-Choice-Kundgebung war ursprünglich bis 20 Uhr angemeldet. Die Kiwarei forderte eine frühzeitige Auflösung um 17 Uhr und drohte an, die Pro-Choice-Kundgebung andernfalls zu untersagen. Begründet wurde dies mit der Änderung des Versammlungsgesetzes, welches eine Schutzzone um jede Kundgebung vorschreibt, in der keine weitere Versammlung legal ist. Alle gekesselten Aktivist_innen erhielten eine Verwaltungsstrafe, gegen die aktuell kollektiv vorgegangen wird. Die Maßnahmenbeschwerde der Anmelderin gegen das Verhalten der Polizei wurde in erster Instanz abgelehnt.

Für Anfang Juni ist die mündliche Verhandlung über Beschwerden mehrerer Aktivist_innen gegen die Straferkenntnisse anberaumt im Landesverwaltungsgericht Salzburg, Wasserfeldstraße 30:

Montag, 4.6.: ab 10.30 Uhr

Dienstag, 5.6. – Freitag, 8.6.: jeweils 9-12 Uhr und 13-16 Uhr

Wir werden auch in diesem Schritt kollektiv und politisch vorgehen und wünschen uns Verstärkung – kommt vorbei, gerne mit Perücke!

Alle Jahre wieder finden christlich-fundamentalistische “Märsche für das Leben” in mehreren Städten in Österreich statt. Organisiert werden diese von der “Jugend für das Leben”, die als das jugendliche Standbein der selbsternannten “Lebensschutzbewegung” auftritt. Ziel dieser Organisation ist es legale und sichere Schwangerschaftsabbrüche unmöglich zu machen. Ebenso betreiben ihre Mitglieder Propaganda gegen Verhütungsmittel. Generell ist ihnen fortschrittliche Sexualaufklärung ein Dorn im Auge. Seit 10 Jahren wird gegen diese unsäglichen Veranstaltungen demonstriert. Im Oktober 2017 verlegten sie erstmals den Zeitpunkt kurzfristig von Dezember auf Oktober vor. Ein Vorteil, den sich die Fundis dadurch verschafft haben, war, dass sie die Erstanmeldenden und damit vom neuen Versammlungsgesetz Bevorzugten waren. Das bedeutet, dass neben ihrer Kundgebung keine andere zur gleichen Zeit innerhalb eines “Schutzbereiches” stattfinden darf, in unserem Fall 50 Meter (§7a (3) Versammlungsgesetz). Das ist aufgrund der räumlichen Gegebenheiten vor dem LKH praktisch unmöglich. Deshalb verlegten wir den Endzeitpunkt der Pro-Choice-Kundgebung von 20 Uhr auf 17 Uhr vor um die von der Kiwarei angedrohte gänzliche Untersagung zu verhindern und überhaupt kundgeben zu können.

Auch die weitere Einsatzvorbereitung der Kiwarei verlief zu unserem Nachteil. Eine Vorverurteilung von Pro-Choice-Aktivist_innen durch die Kiwarei muss die Grundlage gewesen sein. Das offensichtlich abstruse Zeitmanagement diente der Kriminalisierung und garantierte eine Vielzahl an Anzeigen. Außerdem sollten weitere Proteste an diesem Tag verunmöglicht werden. Das war so:

Aus einem von der Polizei übermittelten Aktenvermerk (“Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme”) geht hervor, dass die Exekutive lediglich ein Zeitfenster von fünf Minuten für den Abbau der Pro-Choice-Kundgebung und das Verlassen des Platzes vorgesehen hatte. Wir zitieren aus unserer kollektiven Beschwerde:

“Die eingesetzten Kundgebungsmittel der Pro-Choice-Kundgebung umfassten u.a. ein Auto mit Dachträgern, auf denen die Lautsprecherboxen einer Musikanlage befestigt waren, sowie eine mehrteilige Tonanlage und zahlreiche Transparente. Das muss der Behörde durch die Kungebungsanmeldung bereits weit im Vorfeld bekannt gewesen sein. Zudem muss davon ausgegangen werden, dass die eingesetzten Beamt_innen diese Kundgebungsmittel vor Ort mit eigenen Augen wahrgenommen haben. Es ist unverständlich, wie der Behördenleiter zu der Annahme gelangen konnte, dass die genannten umfangreichen Kundgebungsmittel innerhalb von weniger als fünf Minuten abgebaut, das Auto weggefahren und von allen Teilnehmer_innen der Platz verlassen werden könnte, zumal anzunehmen ist, dass sowohl Behördenvertreter als auch weitere Beamt_innen nicht zum ersten Mal eine Versammlung gesehen haben.”

Das deutet darauf hin, dass die Kiwarei mit ihrem Vorgehen eine “Falle” stellen wollte. Es war augenscheinlich gar nicht gewünscht, dass wir nach der Auflösung tatsächlich den Ort der Kundgebung verlassen können. Warum sonst wäre eine Gruppe von ca. 30 Pro Choice-Aktivist_innen rechtzeitig durch eine Amarda von ca. 80 KiwaristInnen eingekesselt worden? Offenbar befürchtete die Kiwarei, dass es nach dem Weitermarsch der AbtreibungsgegnerInnen zu Störungen kommen würde. Diese Befürchtungen dürften bereits weit im Vorfeld dieser Veranstaltung bestanden haben, was sich an der Stellungnahme der LPD Salzburg zur Maßnahmenbeschwerde belegen lässt: “Im Übrigen wird angemerkt, dass für den Verein XY immer wieder verschiedene weibliche Personen als Anmelderinnen und Leiterinnen von Versammlungen auftreten. Diese erscheinen bei den einzelnen Kundgebungen auch mit jeweils verschiedenfärbigen und unterschiedlichen Perücken und versuchen so ihre Identität zu verschleiern”. Die Beamt_innen müssen schon Wochen vorher im Albtraum von Perücken tragenden Feminist_innen heimgesucht und geplagt worden sein.

Unserer Einschätzung nach ist das neue Gesetz ein Mittel zur:

1. Untersagung/Verunmöglichung von Gegenprotesten in einem sinnvollen Abstand in Sicht- und Hörweite

2. Kriminalisierung von zivilem Ungehorsam (zB Sitzblockaden) und anderen Widerstandsformen, die eine physische Nähe voraussetzen, unter dem Deckmantel der Deeskalation.

3. Einschränkung der Bewegungsfreiheit

4. Finanziellen Schwächung linker Strukturen: 30 Anzeigen à ca. 200 Euro ergeben 6000 Euro – leicht verdientes Geld für Kiwarei.

5. Abschreckung neuer Aktivist_innen: Das Kalkül der Kiwarei scheint zu sein, dass eine neue Aktivistin, die sich 5 Minuten “zu lange” am Kundgebungsort aufhält und daraufhin mit Würgegriff aus dem Kessel gezerrt wird, möglicherweise zu keiner Demo mehr gehen mag. Glücklicherweise geht diese Strategie nicht auf, ganz im Gegenteil!

6. Delegitimierung von Protest: Das Vorgehen der Kiwarei auf Grundlage des § 7a VersG erzeugt die Außenwirkung, dass Fundi-Bestrebungen schützenswert seien, wohingegen Anliegen von Pro Choice-Aktivist_innen nicht schützenswert, sondern kriminell und gefährlich seien.

7. Ausübung von Willkür: Laut unserer Erfahrung im Zuge der monatlich stattfindenden Kundgebungen gegen die Gebetsvigilen von Human Life International vor dem Landeskrankenhaus kann der Abstand von 50 Metern durchaus ohne Konsequenzen unterschritten werden.

Die Maßnahmenbeschwerde wurde durch fadenscheinige Argumente abgewiesen. Wir möchten insbesondere darauf hinweisen, dass die Richterin wenig überraschend, aber ärgerlicherweise einen Unterschied gemacht hat in der Glaubwürdigkeit von Beamt_innen und Aktivist_innen. Das geht so weit, dass sie Aktivist_innen abspricht die Uhrzeit richtig abzulesen, während Beamt_innen scheinbar speziell dafür ausgebildet wären. Die Richterin hat auch Aussagen von Aktivist_innen ignoriert, die im Widerspruch zu den Aussagen der Kiwarei standen. Wir möchten daher zu Bedenken geben, dass es unserer Erfahrung nach keine gute Idee ist weitere Mitstreiter_innen als Zeug_innen zu nennen, auch wenn der Kiwarei im Zusammenhang mit der betreffenden Amtshandlung ihre Identitäten schon bekannt waren. Das Urteil ist nachzulesen unter: https://www.salzburg.gv.at/lvwg/Documents/Entscheidungen/405-12-18-1-17-2018_dms.pdf

Wer glaubt, dass das neue Versammlungsgesetz eine Ausgeburt der neuen Regierung Türkis-Blau ist, irrt sich: Das Gesetz wurde noch unter Rot-Schwarz verabschiedet. Es ist eine bittere Ironie der Geschichte: Die Sozialdemokratin Gabi Burgstaller ermöglichte als Landeshauptfrau die Einrichtung der Gynmed. Dort können seit 2005 auf dem Gelände des Landeskrankenhauses Salzburg Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden. Schon vor der Eröffnung machten AbtreibungsgegnerInnen gegen die Gynmed mobil und tun das bis heute. Und nun soll ausgerechnet das Gesetz aus der Feder der ehemaligen rot-schwarzen Bundesregierung helfen Gabi Burgstallers einzige gute Tat zunichte zu machen. (Freundschaft, Genoss_innen!)

Unser Fazit ist: Alle drei Säulen des Rechtsstaates (das (un)heilige Dreiergespann Legislative, Exekutive und Judikative) verbünden sich gegen feministische Aktivist_innen um die Fundis zu schützen und ihnen den Weg zu ebnen. Repression hin oder her, wir bleiben aktiv und sehen uns auf der Straße (Juli – 1000 Kreuze Marsch – Salzburg)!

Einige Aktivistinnen

Der Gesetzestext im Wortlaut

Versammlungsgesetz § 7a. (1) Der Schutzbereich einer rechtmäßigen Versammlung ist jener Bereich, der für deren ungestörte Abhaltung erforderlich ist.

(2) Die Behörde hat unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, der Anzahl der erwarteten Teilnehmer sowie des zu erwartenden Verlaufes den Umfang des Schutzbereiches festzulegen. Die Festlegung eines Schutzbereiches, der 150 Meter im Umkreis um die Versammelten überschreitet, ist nicht zulässig.

(3) Die Behörde kann von einer ausdrücklichen Festlegung des Schutzbereiches absehen, wenn 50 Meter im Umkreis um die Versammelten als Schutzbereich angemessen sind. Wird von der Behörde nichts anderes festgelegt, gelten 50 Meter im Umkreis um die Versammelten als Schutzbereich.

(4) Eine Versammlung ist am selben Ort und zur selben Zeit sowie im Schutzbereich einer rechtmäßigen Versammlung verboten.